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Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von Devisen:

Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von Devisen:

Mit Beschluss des Vorstands der Nationalbank der Ukraine vom 15.Januar 2007 Nr. 3 "Über die Änderung der Instruktion zum grenzüberschreitenden Transfer von ukrainischer Währung, ausländischer Valuta, Bankmetallen, Zahlungsdokumenten, anderen Bankdokumenten und Geldkarten über die Zollgrenze der Ukraine" (Registrierung im Ministerium für Justiz Nr. 154/13421 vom 20. Februar 2007) ist mit Wirkung vom 30.Februar 2007 folgendes in Kraft getreten:

Bei Einreise in die Ukraine dürfen von natürlichen Personen eingeführt werden:

1. bis zu 3.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar oder Schecks sowie bis zu 15.000 UAH (ukrainische Währung) mit mündlicher Deklarierung,
2. bis zu 15.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung) in bar oder in Schecks sowie bis zu 50.000 UAH (ukrainische Währung) mit schriftlicher Zollerklärung,
3. Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm pro Person unabhängig vom Alter mit schriftlicher Zollerklärung.
4. Ausländische Währungen und Schecks im Werte von über 15.000 USD sowie die ukrainische Währung von über 10.000 UAH oder Bankmetalle in Barren mit Gewicht über 500 Gramm mit besonderer Genehmigung der Nationalbank der Ukraine.
6. Transitreisende dürfen bis zu 30.000 USD in bar oder Schecks oder Bankmetalle in Barren bis zu 1 000 Gramm unter Vorlage von die Weiterreise belegenden Dokumenten einführen.

Bei der Ausfuhr von Devisen gelten folgende Bestimmungen:

Mit schriftlicher Zollerklärung können unabhängig von der Gesamtsumme Devisen in bar, Schecks oder Bankmetalle, die in die Ukraine auf gesetzlichem Wege eingeführt wurden, bei der Vorlage der entsprechenden Einfuhrzollerklärung ausgeführt werden. Dabei müssen die Regelungen hinsichtlich der Deviseneinfuhr beachtet werden.

Devisen, deren Gesamtsumme 10.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine), nicht übersteigen, dürfen unter Beachtung folgender Bestimmungen ausgeführt werden:

mit mündlicher Erklärung:
- bis zu 3.000 USD (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und/oder Reiseschecks, sowie bis zu 15.000 UAH (ukrainische Währung).

mit schriftlicher Erklärung:
- darüber hinausgehende Beträge bis zu 10.000 USD, ferner:
- Ausländische Währungen oder Schecks unter Vorlage von Bescheinigungen von jeweiligen Bank, bei der das Bargeld oder die Schecks gekauft oder vom eigenen Konto abgehoben wurden (nach der Form der Bank Nr. 01),
- Bankmetalle bis zu 200 Gramm pro Person unabhängig vom Alter mit schriftlicher Zollerklärung,
- Schecks von ausländischen Banken, die auf gesetzlichem Wege unter schriftlichen Zolldeklarierung in die Ukraine geschickt wurden, sofern der Empfänger keinen Wohnsitz in der Ukraine hat.
Für Transitreisende gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.

Sofern Devisen, deren Wert den o.g. Betrag übersteigt, ausgeführt werden sollen, muss der Betrag durch eine bevollmächtigte Bank der Ukraine an die ausländische Bank überwiesen werden oder mit einer individuellen Lizenz der Nationalbank der Ukraine nach der Form 03. Die Ausfuhr von Schecks und Bankmetallen, deren Gesamtsumme den o.g. Betrag übersteigt, sowie in Fällen, die durch die o.g. Bestimmungen nicht abgedeckt sind, muss die Genehmigung der Nationalbank der Ukraine (individuelle Lizenz der Bank, Form 03) eingeholt werden.

In Kiew kann Bargeld mit EC-Karten an Geldautomaten oder mit Kreditkarten bei Banken abgehoben werden. Mitgebrachte EURO-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.

Zollvorschriften:

Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Wäsche, Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel usw. können zollfrei mitgeführt werden. Hierzu zählen auch 1 Fotoapparat, 1 Schmalfilmkamera oder 1 Videokamera, 1 Kofferradio sowie 1 tragbares Musikinstrument. Es empfiehlt sich, alle wertvollen Gegenstände (z.B. Schmuck), in die Zollerklärung eintragen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausfuhr sicherzustellen. Kunstwerke und Antiquitäten sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.

Ferner bleiben zollfrei bei über 18 Jahre alten Personen 200 Zigaretten oder 200 g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein oder 5 l Bier, Lebensmittel für eigenen Gebrauch im Wert bis zu 50 Euro (außer tierischer Herkunft). Geschenke im Wert bis zu umgerechnet 200,- Euro bleiben ebenfalls abgabenfrei.

Zu beachten:
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Rauschgift, pornographischen sowie Krieg und Rassismus propagierenden Schriften und Medien ist verboten

Ausführliche Information über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen finden Sie auf der Web-Seite des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine unter:


http://www.customs.gov.ua/



 
 

 

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