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Die Einreise in die Ukraine sowie Transitreise durch das Territorium der Ukraine erfolgt grundsätzlich mit einem gültigen Visum, soweit es bilaterale Abkommen nicht anders bestimmen. Die Staatsbürger folgender Staaten dürfen ohne Visum für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an in die Ukraine einreisen (“visafreie Staaten”)*: Kanada, Japan, die USA, die EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz, Liechtenstein, die ehemaligen UdSSR-Staaten (außer Turkmenistan), Polen, Ungarn, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Paraguay, die Mongolei, die Moldau, Fürstentum Andorra, Staat Vatikanstadt, Republik Island, Fürstentum Monaco, Königreich Norwegen, Republik San Marino, Republik Korea.
Ein Visum ist auch dann erforderlich, wenn der Passinhaber eines „visafreien Staates“ zu einem anderen Zweck bzw. einer anderen Aufenthaltsdauer, als in den Vereinbarungen und der Entscheidungen der Regierung der Ukraine für einen visafreien Aufenthalt festgelegt ist, in die Ukraine einreist. Grundsätzlich wird für die Aufenthalte in der Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, Erwerbstätigkeit oder Ausübung der Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden des jeweiligen Staates in der Ukraine ein Visum benötigt. Für die Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ist weiterhin ein vorab bei der ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Weiterhin bedarf es aber bei der Einreise der Vorlage eines Reisepasses, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus Gültigkeit besitzt. Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder alternativ ein Kinderreisepass. Die Vorweisung einer Reise-Krankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine ist erforderlich.
Visafreie Staaten im einzelnen
Visafreie Einreise in die Ukraine für Staatsbürger des Fürstentums Andorra, des Staates Vatikanstadt, der Republik Island, des Fürstentums Monaco, des Königreichs Norwegen, der Republik San Marino Am 29. November 2005 wurde vom Staatspräsidenten der Ukraine V.Juschtschenko der Erlass über die Einführung der visafreien Einreise in die Ukraine für Staatsbürger der oben genannten Staaten unterzeichnet. Nach den Bestimmungen des Erlasses dürfen die Bürger des Fürstentums Andorra, des Staates Vatikanstadt, der Republik Island, des Fürstentums Monaco, des Königreichs Norwegen, der Republik San Marino ab 1.Januar 2006 ohne Visum in die Ukraine mit den gültigen Reisepässen einreisen sowie zwecks Transitaufenthalte das Territorium der Ukraine durchqueren. Diese Regelung gilt für die Aufenthalte in der Ukraine bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an. Zugleich wird die visafreie Einreisebestimmung auf die Personen, die in die Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung oder Ausübung einer Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden der genannten Staaten in der Ukraine einreisen, nicht angewendet. Für die genannten Aufenthalte muss jedoch ein entsprechendes Visum beantragt werden. Der Erlass zielt in erster Linie auf die Verbreitung der Information über das touristische Potenzial der Ukraine und wurde zur Förderung der Freizügigkeit von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen unterzeichnet. Die Vorweisung einer Reise-Krankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine ist erforderlich. Stand: 28.Dezember 2009
Visafreie Einreise in die Ukraine für Staatsbürger der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein Am 26. Juli 2005 wurde vom Staatspräsidenten der Ukraine V.Juschtschenko der Erlass über die Einführung der visafreien Einreise in die Ukraine für Staatsbürger der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein unterzeichnet. Nach den Bestimmungen des Erlasses dürfen die Bürger der EU, der Schweiz sowie von Liechtenstein ab 1.September 2005 ohne Visum in die Ukraine mit den gültigen Reisepässen einreisen sowie zwecks Transitaufenthalte das Territorium der Ukraine durchqueren. Diese Regelung gilt für die Aufenthalte in der Ukraine bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an. Zugleich wird die visafreie Einreisebestimmung auf die Personen, die in die Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung oder Ausübung einer Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden der genannten Staaten in der Ukraine einreisen, nicht angewendet. Für die genannten Aufenthalte muss jedoch ein entsprechendes Visum beantragt werden. Der Erlass zielt in erster Linie auf die Verbreitung der Information über das touristische Potenzial der Ukraine und wurde zur Förderung der Freizügigkeit von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungen sowie Aktivierung der bilateralen Beziehungen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen hochentwickelten europäischen Staaten unterzeichnet. Die Vorweisung einer Reise-Krankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine ist erforderlich.
Stand: 28.Dezember 2009
Visafreie Einreise in die Ukraine für Bürger von Kanada Am 26. Juli 2005 wurde vom Staatspräsidenten der Ukraine V.Juschtschenko der Erlass über die Abschaffung der Visapflicht für die Bürger von Kanada unterzeichnet. Nach den Bestimmungen des Erlasses dürfen die Bürger von Kanada ab 1.August 2005 ohne Visum in die Ukraine mit den gültigen Reisepässen einreisen sowie zwecks Transitaufenthalte das Territorium der Ukraine durchqueren. Diese Regelung gilt für die Aufenthalte in der Ukraine bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an. Zugleich wird die genannte Vorschrift auf die Personen, die in die Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, der Erwerbstätigkeit oder Ausübung der Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden von Kanada in der Ukraine einreisen, nicht angewendet. Für die genannten Aufenthalte muss jedoch ein Visum beantragt werden.
Stand: 28.Dezember 2009
Visafreie Einreise in die Ukraine für Bürger der USA Am 30. Juni 2005 wurde vom Staatspräsidenten der Ukraine V.Juschtschenko der Erlass über die Abschaffung der Visapflicht für die Bürger der USA unterzeichnet.
Nach den Bestimmungen des Erlasses dürfen die USA-Bürger ab 1.Juli 2005 ohne Visum in die Ukraine mit den gültigen Reisepässen einreisen sowie zwecks Transitaufenthalte das Territorium der Ukraine durchqueren. Diese Regelung gilt für die Aufenthaltsdauer in der Ukraine von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der ersten Einreise an.
Die genannte Vorschrift wird auf die Personen, die in die Ukraine zwecks Studiums, der Einwanderung, Erwerbstätigkeit oder Ausübung der Tätigkeit bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularbehörden der USA in der Ukraine einreisen, nicht angewendet.
Der Erlass zielt in erster Linie auf die Verbreitung der Information über den touristischen Potenzial der Ukraine sowie auf die Entwicklung und praktische Umsetzung der Grundsätze strategischer Partnerschaft zwischen der Ukraine und den USA sowie wurde im Bestreben die beiderseitigen Touristik-Reisen von Bürgern zu erleichtern und die bilateralen Beziehungen in allen Bereichen zu aktivieren unterzeichnet.
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