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Sprechzeiten: montags bis freitags (außer Donnerstag) Mo, Mi, Fr - von 9.00 Uhr bis 12.45 Uhr, Di - von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr.
Am Wochenende und an Nationalfeiertagen der Ukraine bleiben die konsularischen Vertretungen geschlossen.
Eine der Hauptaufgaben der ukrainischen Konsulareinrichtungen ist die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Ukraine, juristischer Personen und ukrainischer Staatsangehöriger sowie die Wiederherstellung der verletzten Rechte. Man darf nicht vergessen, dass jeder Staatsangehörige der Ukraine während seines Aufenthalts im Ausland verpflichtet ist, den Bestimmungen der Gesetzgebung des Empfangsstaates nachzugehen. Beachten Sie bitte! Die Konsularbeamten sind nicht befugt, den Pflichten der Rechtsanwälte, juristischer Berater, Reisevertreter, Übersetzer u.a.m. nicht nachzugehen, sie haben keine Möglichkeit das Geld zu leihen, Hotels- und andere Rechnungen zu bezahlen sowie im Falle der Nichteinhaltung von Ihnen der Gesetze des Aufenthaltsstaates ist der Konsul nicht berechtigt, Sie von der Verantwortung zu befreien. Man muss daran denken, dass der Konsul nicht bevollmächtigt ist, die Arbeitsvermittlung, den Erhalt der Genehmigung zum Wohnsitz oder einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. Er kann Sie lediglich beraten, wo und auf welche Wiese die Hilfe zu dieser oder jener Frage einzuholen ist.
Konsularabteilung der Botschaft in Berlin
Albrechtstrasse 26, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030/2888 72 14 (Auskunft)
Tel.: 030/2888 72 13 (Auskunft von 15:00 bis 18:00)
Tel.: 030/2888 71 16 (Am Wochenenden und Feiertagen)
Fax.: 030/2888 72 19
E-mail: konsulat@ukrainische-botschaft.de Konsularbezirk: Die Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine ist für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Außenstelle der Botschaft der Ukraine in Bonn
Rheinhöhenweg 101 53424 Remagen-Oberwinter Tel.( 02228) 941813, (02228) 941860 Fax. ( 02228) 941863
Konsularbezirk: Die Außenstelle der Botschaft der Ukraine in Bonn ist für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständig.
Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg
Mundsburger Damm 1 22087 Hamburg
Tel.: 040/229 49 80 Fax.: 040/229 49 813
Konsularbezirk: Das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg ist für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen zuständig.
Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main
Brönnerstr. 15 60313 Frankfurt am Main Bürozeiten: Montag bis Freitag 08.30-13.00, 14.30-18.00
Konsularische Sprechstunden: Montag, Mittwoch, Freitag 09.00-12.45 Uhr, Dienstag 14.00-17.45
Tel.: 069-29 72 09-0 (täglich außer Wochenende, konsularische Auskunft von 15.00 - 17.00 Uhr) Fax.: 069-29 72 09 29 und 069-29 20 961
E-mail: gc_def@mfa.gov.ua
Konsularbezirk: Das Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main ist für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland zuständig.
Generalkonsulat der Ukraine in München
Lessingstr. 14 80336 München
Tel.: 089/55 27 370 Fax.:089/55 27 37-55
E-mail: gkukraine@aol.com
Konsularbezirk: Das Generalkonsulat der Ukraine in München ist für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg zuständig.
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